Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1983

Geschäftszahl

82/11/0060

Rechtssatz

Die Frist des Paragraph 3, Absatz eins, IESG beginnt mit dem Tag der Beschlussfassung durch das Gericht zu laufen, und nicht etwa mit dem Tag der Zustellung oder der Rechtskraft des Beschlusses.