Verwaltungsgerichtshof
11.05.1982
82/11/0053
GRS wie 3515/80 E 15. Mai 1981 RS 2
Die Vorschreibung, "vor Ablauf der Frist .... sich einer amtsärztlichen Untersuchung unter Vorlage vierteiljährlicher Leberbefunde zu unterziehen", ist nicht als Auflage im Sinne des Paragraph 73, Absatz eins, KFG 1967 anzusehen, durch welche die Lenkerberechtigung eingeschränkt wird, da sie dem Besitzer der Lenkerberechtigung ein Verhalten vorschreibt, welches sich nicht tunmittelbar auf das aus der Lenkerberechtigung erschließende Recht zur Lenkung von Kraftfahrzeugen bezieht.