Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1983

Geschäftszahl

82/11/0042

Rechtssatz

Zur "besonderen Rücksichtslosigkeit" und zu den "besonderen gefährlichen Verhältnissen" nach Paragraph 66, Absatz 2, Litera f, KFG.