Verwaltungsgerichtshof
28.06.1983
82/11/0042
Zur "besonderen Rücksichtslosigkeit" und zu den "besonderen gefährlichen Verhältnissen" nach § 66 Abs 2 lit f KFG.Zur "besonderen Rücksichtslosigkeit" und zu den "besonderen gefährlichen Verhältnissen" nach Paragraph 66, Absatz 2, Litera f, KFG.