Verwaltungsgerichtshof
28.06.1983
82/11/0042
Ausführungen zu den Voraussetzungen der Gleichwertigkeit anderer als der in Paragraph 66, Absatz 2, KFG genannten bestimmten Tatsachen mit diesen, sowie zum dauernden und beharrlich rechtswidrigen Verhalten als Grundlage der Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit.