Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1982

Geschäftszahl

82/11/0038

Rechtssatz

Polizeilichen An- und Abmeldungen kommt sowohl für die Beurteilung der Begründung des Wohnsitzes als auch für jene der Aufhebung des Wohnsitzes nur Indizfunktion, aber keine Bindungswirkung zu vergleiche E vom 14.11.1975, 0488/75).