Verwaltungsgerichtshof
11.05.1982
82/11/0038
Polizeilichen An- und Abmeldungen kommt sowohl für die Beurteilung der Begründung des Wohnsitzes als auch für jene der Aufhebung des Wohnsitzes nur Indizfunktion, aber keine Bindungswirkung zu vergleiche E vom 14.11.1975, 0488/75).