Verwaltungsgerichtshof
08.07.1983
82/11/0014
Mit den "Bedenken hinsichtlich der Verkehrszuverlässigkeit (Paragraph 66,)" in Paragraph 64, Absatz 6, KFG sind Bedenken gegen die Verkehrszuverlässigkeit beim Lenken von Kraftfahrzeugen jener Gruppe (jener Gruppen) gemeint, für die der Antragsteller eine österreichische Lenkerberechtigung begehrt.