Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.1983

Geschäftszahl

82/11/0014

Rechtssatz

Mit den "Bedenken hinsichtlich der Verkehrszuverlässigkeit (Paragraph 66,)" in Paragraph 64, Absatz 6, KFG sind Bedenken gegen die Verkehrszuverlässigkeit beim Lenken von Kraftfahrzeugen jener Gruppe (jener Gruppen) gemeint, für die der Antragsteller eine österreichische Lenkerberechtigung begehrt.