Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1983

Geschäftszahl

82/10/0195

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/76 E 26. November 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages belastet den Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde. (hier: Antrag auf Bewilligung einer Badekur)