Verwaltungsgerichtshof
15.02.1984
82/09/0172
GRS wie 0673/68 E 3. Oktober 1968 RS 1
Wurde die Frage der Kausalität eines Leidens mit dem Wehrdienst (KOVG) rechtskräftig verneint, dann steht der Überprüfung der Kausalität auch im Fall der Geltendmachung der Verschlimmerung dieses Leidens die Rechtskraft entgegen.