Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.1984

Geschäftszahl

82/09/0172

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0673/68 E 3. Oktober 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde die Frage der Kausalität eines Leidens mit dem Wehrdienst (KOVG) rechtskräftig verneint, dann steht der Überprüfung der Kausalität auch im Fall der Geltendmachung der Verschlimmerung dieses Leidens die Rechtskraft entgegen.