Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1982

Geschäftszahl

82/09/0049

Rechtssatz

Die Entscheidung über eine Hilflosenzulage ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Wird dieser ohne Vorliegen eines entsprechenden Parteiantrages erlassen, so ist er nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes rechtswidrig (Hinweis E 18.2.1972, 1507/71).