Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1984

Geschäftszahl

82/08/0243

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2628/78 E 2. Juli 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Polizeilichen Anmeldungsbestätigungen und Abmeldungsbestätigungen allein kommt in der Frage des Wohnsitzes und damit der Frage der Absicht einer Person, sich an einem Ort dauernd niederzulassen, - ganz abgesehen von der Zulässigkeit des Gegenbeweises - wenig Beweiswert zu (unter Bezugnahme auf OGH 27.3.1913, GlUNF 6364, und 13.7.1964, JBl 1965 41 - vergleiche die hg E 17.11.1977, 1577/77, 1578/77, 19.1.1978, 2102/77, 10.1.1980, 0241/80, 0242/80).