Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1984

Geschäftszahl

82/08/0243

Rechtssatz

Die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes durch ein unzuständiges Arbeitsamt ist gesetzlich nicht begründet und es kann deshalb der Widerruf gem Paragraph 24, Absatz 2, AlVG 1977 auch in diesem Fall erfolgen.