Verwaltungsgerichtshof
09.04.1987
82/08/0180
Auch in einem Beschwerdefall, dessen Behandlung vom VfGH abgelehnt wurde, ist der VwGH, an den er abgetreten wurde, berechtigt, einen Gesetzesprüfungsantrag zu stellen.
ECLI:AT:VWGH:1987:1982080180.X05