Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1987

Geschäftszahl

82/08/0180

Rechtssatz

Auch in einem Beschwerdefall, dessen Behandlung vom VfGH abgelehnt wurde, ist der VwGH, an den er abgetreten wurde, berechtigt, einen Gesetzesprüfungsantrag zu stellen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1982080180.X05