Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1984

Geschäftszahl

82/08/0173

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegt, sind die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, sowie deren Verhältnis zueinander maßgebend (Hinweis E 10.11.1983, 139/80).