Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1984

Geschäftszahl

82/08/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0175 E 26. März 1982 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung kommt es auf die vollzogene tatsächliche Nutzung oder zumindest auf die im Hinblick auf künftige Erträge tatsächlich gesetzten Bewirtschaftungshandlungen an. Die Verpflichtung zur Einhaltung von alp- und forstpolizeilichen Bestimmungen und deren Befolgung allein rechtfertigen eine solche Prognoseentscheidung nicht (Hinweis auf VwGH E vom 5.4.1972, 2367/71).

Hier: Behauptete ausschließliche Nutzung zweier im Zuge eines Almhüttentausches von einem unselbständigen Erwerbstätigen erworbene Waldparzellen als Erholungswald.