Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1986

Geschäftszahl

82/08/0080

Rechtssatz

Werbungskosten und Abschreibung für Abnutzung gehören nicht zu den "Einkünften" iSd Paragraph 25, GSVG; sie haben in den Einkünften nach Paragraph 2, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz 4, Ziffer eins, EStG 1972 lt Einkommensteuer bereits (als Betriebsausgaben) ihren Niederschlag gefunden.