Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1986

Geschäftszahl

82/08/0040

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0158 E 24. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Auswanderung iSd Begünstigtentatbestandes des Paragraph 502, Absatz 4, ASVG liegt auch bei Personen vor, die sich zunächst mit der Absicht eines nur vorübergehenden Aufenthaltes in das Ausland begeben und ihren Wohnsitz in Österreich beibehalten haben, dann aber durch die im Paragraph 500, ASVG umschriebenen Ereignisse an einer Rückkehr nach Österreich gehindert werden (Hinweis E 30.6.1971, 821, 822/71, VwSlg 8050 A/1971).