Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1985

Geschäftszahl

82/08/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2434/79 E 2. Juli 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Der Aufenthaltsort muß bewußt zum wirtschaftlichen und faktischen Mittelpunkt gemacht werden, es darf sich um keine Provisorialmaßnahme handeln.