Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1985

Geschäftszahl

82/08/0023

Rechtssatz

Ausführungen zum Beweiswert polizeilicher Meldebestätigungen und zur Auslegung der in ihnen enthaltenen Angaben der gemeldeten Person über deren vorhergehenden Aufenthaltsort bzw ordentlichen Wohnsitz (Hinweis E 2.7.1981 2628/78, E 12.4.1984 82/08/0018).