Verwaltungsgerichtshof
19.12.1985
82/08/0023
GRS wie 1577/77 E 17. November 1977 RS 4
Ausführungen darüber, welche Umstände für die Annahme des ORDENTLICHEN WOHNSITZES nach § 66 JN maßgeblich sind.Ausführungen darüber, welche Umstände für die Annahme des ORDENTLICHEN WOHNSITZES nach Paragraph 66, JN maßgeblich sind.