Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1985

Geschäftszahl

82/08/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1577/77 E 17. November 1977 RS 4

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, welche Umstände für die Annahme des ORDENTLICHEN WOHNSITZES nach Paragraph 66, JN maßgeblich sind.