Verwaltungsgerichtshof
16.12.1982
82/07/0156
Die unsachgemäße Lagerung von angerosteten und teils löchrigen Fässern mit Trichloräthylen nahe einer Wasserleitung und einem Brunnen stellt eine Gefahr der Gewässerverunreinigung im Verzug dar.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
82/07/0177