Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1982

Geschäftszahl

82/07/0156

Rechtssatz

Die unsachgemäße Lagerung von angerosteten und teils löchrigen Fässern mit Trichloräthylen nahe einer Wasserleitung und einem Brunnen stellt eine Gefahr der Gewässerverunreinigung im Verzug dar.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

82/07/0177