Verwaltungsgerichtshof
19.10.1982
82/07/0138
Bei der Beurteilung der Frage, der wirtschaftlichen Zumutbarkeit behördlicher Aufträge, können nur objektive Gesichtspunkte maßgebend sein; auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten kommt es dabei nicht an (Hinweis E 7.7.1960, 2662/59).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
82/07/0139