Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1982

Geschäftszahl

82/07/0138

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, der wirtschaftlichen Zumutbarkeit behördlicher Aufträge, können nur objektive Gesichtspunkte maßgebend sein; auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten kommt es dabei nicht an (Hinweis E 7.7.1960, 2662/59).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

82/07/0139