Verwaltungsgerichtshof
30.05.1985
82/06/0100
GRS wie 0338/70 E 1. Juni 1970 VwSlg 7806 A/1970 RS 7
Im aufsichtsbehördlichen Verfahren hat die Vorstellungsbehörde die Rechtmäßigkeit des Bescheides der obersten Gemeindebehörde selbst dann, wenn er, wie die Erteilung einer Baubewilligung, konstitutiven Charakter hat, an der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erlassung zu messen.