Verwaltungsgerichtshof
30.05.1985
82/06/0100
GRS wie 2326/51 E 29. April 1953 RS 1
Die Verpflichtung der Behörde, den Parteien Gelegenheit zu geben, ihre Behauptungen unter Beweis zu stellen, besteht nur insoweit, als das von einer Partei beantragte Beweismittel zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet ist.