Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.05.1983

Geschäftszahl

82/05/0162

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0940/67 E 19. Dezember 1967 VwSlg 7254 A/1967 RS 3

Stammrechtssatz

Die Verwaltungsvorschriften kennen eine dem Paragraph 9, JN ähnliche Vorschrift nicht. Mangels einer solchen Vorschrift ist eine Änderung der Zuständigkeitsvorschriften während des Laufes des erstinstanzlichen Verfahrens auf alle Fälle zu berücksichtigen.