Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1982

Geschäftszahl

82/05/0041

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0561/68 B 18. September 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Durch die Abweisung eines gar nicht gestellten Begehrens kann eine Partei in keinem Recht verletzt sein.