Verwaltungsgerichtshof
15.10.1982
82/04/0054
Die Zumutbarkeit der Belästigungen der Nachbarn bei der Genehmigung einer neuen Betriebsanlage ist nach denselben rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, wie bei der Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage (Hinweis E 11.12.1981 2958/80).