Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1982

Geschäftszahl

82/04/0054

Rechtssatz

Die Zumutbarkeit der Belästigungen der Nachbarn bei der Genehmigung einer neuen Betriebsanlage ist nach denselben rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, wie bei der Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage (Hinweis E 11.12.1981 2958/80).