Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1982

Geschäftszahl

82/04/0003

Rechtssatz

Die im Paragraph 19, Absatz 3, AVG 1950 vorgesehenen Zwangsmittel (Verhängung von Zwangsstrafen oder Vorführung) sind nur dann zulässig, wenn die Behörde dem Geladenen nicht die Entsendung eines Vertreters freigestellt hat.