Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1982

Geschäftszahl

82/03/0200

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

82/03/0201

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0851/65 E 29. Juni 1965 RS 2

Stammrechtssatz

Die Übertretung nach Paragraph 5, Absatz eins, StVO 1960 ist mit der Ingangsetzung schon vollendet, unbeschadet ob die Inbetriebnahme etwa nur zur Überprüfung des Motors, zur Einschaltung der Heizung oder der Scheibenwischer usw vorgenommen wurde.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1982:1982030200.X01