Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1983

Geschäftszahl

82/03/0168

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0658/69 E 29. Oktober 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt nach rechtswidrig.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

82/03/0170