Verwaltungsgerichtshof
27.04.1983
82/03/0168
GRS wie 0658/69 E 29. Oktober 1970 RS 1
Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt nach rechtswidrig.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
82/03/0170