Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1984

Geschäftszahl

82/03/0112

Rechtssatz

Das Zurkenntnisbringen einer Anzeige, in der die Tat hinsichtlich aller, der späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente eindeutig umschrieben ist mit der Aufforderung zur Rechtfertigung, stellt eine den Eintritt der Verfolgungsverjährung unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des Paragraph 32, Absatz 2, VStG 1950 dar.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1982030112.X07