Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1984

Geschäftszahl

82/03/0112

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

0756/78 E 19.06.1979 VwSlg 9877 A/1979 RS 3;

(RIS: abgv)

Rechtssatz

Der VwGH hat im Rahmen des geltend gemachten Beschwerdepunktes auch auf den Eintritt einer allfälligen Verfolgungsverjährung Bedacht zu nehmen bzw sich mit der in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantworteten Frage auseinander zu setzen, welche Norm als Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, gem Paragraph 44 a, Litera b, VStG 1950 in den Spruch des Straferkenntnisses aufzunehmen ist, auch wenn dies vom Bfr nicht eingewendet worden ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1982030112.X05