Verwaltungsgerichtshof
19.09.1984
82/03/0112
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0546/49 E 15.11.1951 VwSlg 2321 A/1951 RS 1;
(RIS: abgv)
Im Rahmen der geltend gemachten Beschwerdepunkte hat der Verwaltungsgerichtshof nach der Anordnung des Paragraph 41, Absatz eins, VwGG 1965 alle für die Entscheidung der Frage, ob das betreffende subjektive Recht des Beschwerdeführers verletzt worden ist oder nicht, maßgebenden Gründe zu beachten. Es ist daher eine für die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit im Rahmen der Beschwerdepunkte maßgebende inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides vom Verwaltungsgerichtshof auch dann aufzugreifen, wenn sie vom Beschwerdeführer weder ausdrücklich noch nach dem Inhalt der Beschwerde geltend gemacht wurde.
ECLI:AT:VWGH:1984:1982030112.X02