Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1984

Geschäftszahl

82/02/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0105 E 18. Februar 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Nach Paragraph 44, a Litera a, VStG 1950 ist bei der Bezeichnung der als erwiesen angenommen Tat bei einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 18, Absatz 3, StVO 1960 die Möglichkeit d. Behinderung des Querverkehrs und nach Paragraph 97, Absatz 4, StVO 1960 die nicht befolgte Weisung des Straßenaufsichtsorgans als Tatbestandsmerkmal anzuführen.