Verwaltungsgerichtshof
20.01.1984
82/02/0146
GRS wie 81/02/0105 E 18. Februar 1983 RS 1
Nach Paragraph 44, a Litera a, VStG 1950 ist bei der Bezeichnung der als erwiesen angenommen Tat bei einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 18, Absatz 3, StVO 1960 die Möglichkeit d. Behinderung des Querverkehrs und nach Paragraph 97, Absatz 4, StVO 1960 die nicht befolgte Weisung des Straßenaufsichtsorgans als Tatbestandsmerkmal anzuführen.