Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1983

Geschäftszahl

82/02/0134

Rechtssatz

Nur wenn die Absicht, vom linken Fahrstreifen aus nach rechts einzubiegen, tatsächlich verwirklicht wird, liegt ein Verstoß nach Paragraph 12, Absatz 2, StVO vor.