Verwaltungsgerichtshof
21.12.1983
82/01/0181
GRS wie 1298/79 E 25. September 1979 RS 2
Die nicht näher begründete Aussage, die Ausländerbeschäftigung habe eine Grenze erreicht, deren Überschreitung volkswirtschaftliche Nachteile besorgen lasse, reicht allein ohne Sachverhaltsermittlung in diese Richtung noch nicht für eine Verweigerung der Beschäftigungsbewilligung aus.