Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1985

Geschäftszahl

82/01/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0587/68 E 3. März 1969 RS 3

Stammrechtssatz

Die Vorstellungsbehörde ist nicht verpflichtet, durch eigene Ermittlungen die Voraussetzungen für die endgültige Lösung der Frage, ob eine Verletzung des Vorstellungserwerbes in materiellen Rechten eingetreten sei, zu schaffen (Hinweis E 31.3.1969, 0255/67).