Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1984

Geschäftszahl

82/01/0008

Rechtssatz

Die Mitwirkung an Manipulationen an den Tachographenblättern eines Firmen-LKW stellt, auch wenn dadurch für den Betriebsinhaber kein finanzieller Nachteil erwächst, einen Entlassungsgrund dar.