Verwaltungsgerichtshof
17.11.1983
81/16/0189
GRS wie 0473/75 E VS 29. November 1978 RS 2
Die Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft setzt schon begrifflich das Fortbestehen sowohl der Gesellschaft als auch der Gesellschaftsanteile voraus; dies trifft bei der liquidationslosen Übernahme der OHG durch einen Gesellschafter, sei es auf Grund eines Vertrages oder durch den Erwerb von Todes wegen nicht zu.
Besprechung in:
AnwBl 5 aus 1985,;
ÖStZ 14 aus 1984,, S 170;