Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1982

Geschäftszahl

81/16/0163

Rechtssatz

Auch einer Berufungsvorentscheidung kann die Bedeutung eines Vorhaltes zukommen (4.6.1980, 302/79). Hat das Finanzamt in der Begründung der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen dargelegt, dann ist es Sache der Partei, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis dieser Ermittlungen auseinanderzusetzen und die daraus gewonnenen Feststellungen zu widerlegen (Hinweis E 24.10.1972, 2271/71 ; E 26.6.1980, 1063/79).