Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1982

Geschäftszahl

81/15/0118

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Primararzt die Betreuung von Patienten einer höheren Gebührenklasse im Rahmen eines Dienstverhältnisses zum Rechtsträger der Krankenanstalt durchführt oder nicht, ist nicht sein Auftreten nach außen, sondern das Innenverhältnis zwischen ihm und dem Rechtsträger der Krankenanstalt entscheidend.