Verwaltungsgerichtshof
18.03.1982
81/15/0071
GRS wie 1413/69 E 5. März 1970 RS 1
Die Gebührenpflicht der Überlassung eines Geschäftsanteiles nach der obzitierten Tarifpost setzt nicht voraus, dass die Überlassung eine endgültige ist (Hinweis E 19.12.1960, 1312/60).