Verwaltungsgerichtshof
23.03.1982
81/14/0085
Ist ein Arbeitnehmer der Berufung des Arbeitgebers gegen einen an diesen ergangenen Haftungsbescheid und Zahlungsbescheid (Paragraph 82, Absatz eins, EStG 1972) gemäß Paragraph 257, BAO beigetreten (über die Zulässigkeit des Beitrittes siehe E 23.1.1961, 235/58, VwSlg 2371 F/1961), und ergeht in der Sache eine Berufungsvorentscheidung, so hat der beigetretene Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Erlassung einer gegen ihn wirksamen Berufungsentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz, wenn er selbst zwar keinen Antrag auf Berufungsvorlage eingebracht hat, aber der Berufungswerber oder andere der Berufung beigetretene Parteien dies getan haben.
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140085.X03