Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.11.1981

Geschäftszahl

81/14/0022

Rechtssatz

Bei einem Mittelschulprofessor mit dem Unterrichtsfach Deutsch sind Fachbücher Arbeitsmittel. Ein "Lexikon der Weltliteratur" und Werke der Belletristik sind jedoch keine Arbeitsmittel iS des Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 7,, weil dieser Lesestoff für die Allgemeinheit oder zumindest einen nicht festabgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist (Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 2,).