Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.11.1981

Geschäftszahl

81/14/0022

Rechtssatz

Aufwendungen für Sportartikel und Sportbekleidung eines Turnprofessors sind nur in dem Umfang Werbungskosten, der durch das Erkenntnis vom 10.10.1978, 167/76, VwSlg 5303 F/1978, vorgezeichnet ist.