Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.01.1983

Geschäftszahl

81/13/0206

Rechtssatz

Macht ein Arzt (57-jährig) von der Befreiungsmöglichkeit des Paragraph 16, des BG vom 30.11.1978, Bundesgesetzblatt Nr 624 aus 1978, keinen Gebrauch, sondern erwirbt gem Paragraph 20, Absatz eins, BG vom 30.11.1978, Bundesgesetzblatt Nr 624 aus 1978, nachträglich Versicherungsmonate, so ist davon auszugehen, daß es sich hiebei um eine freiwillige Versicherung handelt und der Kaufpreis für die erworbenen Versicherungsmonate nicht einen Beitrag zu einer Pflichtversicherung gem Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer eins, EStG 1972, sondern allenfalls nur zu einer freiwilligen Versicherung iS des Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 2, EStG 1972 darstellt.