Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1983

Geschäftszahl

81/13/0204

Rechtssatz

Ausführungen zur Schätzung; Aufzeigen von konkreten Schätzungsmängeln.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1986/11;