Verwaltungsgerichtshof
14.12.1983
81/13/0088
Ein Immobilienverwalter, der ausschließlich für von ihm verwaltete Liegenschaften Versicherungsabschlüsse vermittelt, übt diese Tätigkeit im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit als Vermögensverwalter gemäß Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 2, EStG aus.