Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1983

Geschäftszahl

81/13/0088

Rechtssatz

Ein Immobilienverwalter, der ausschließlich für von ihm verwaltete Liegenschaften Versicherungsabschlüsse vermittelt, übt diese Tätigkeit im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit als Vermögensverwalter gemäß Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 2, EStG aus.