Verwaltungsgerichtshof
01.07.1981
81/13/0046
Bei Ableistung des Präsenzdienstes wird in der Kaserne kein Wohnsitz gemäß § 26 Abs 1 BAO begründet.Bei Ableistung des Präsenzdienstes wird in der Kaserne kein Wohnsitz gemäß Paragraph 26, Absatz eins, BAO begründet.