Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1982

Geschäftszahl

81/13/0036

Rechtssatz

Die freiwillige Führung eines Kassabuches allein zwingt nicht, "in konsequenter Folge eine Besteuerung nur nach den Bestimmungen des Paragraph 125, BAO", demnach "nur nach Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1972", durchzuführen.