Verwaltungsgerichtshof
20.10.1982
81/13/0036
Die freiwillige Führung eines Kassabuches allein zwingt nicht, "in konsequenter Folge eine Besteuerung nur nach den Bestimmungen des Paragraph 125, BAO", demnach "nur nach Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1972", durchzuführen.