Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1981

Geschäftszahl

81/13/0031

Rechtssatz

Die Zulässigkeit einer Forderungspfändung setzt bei einem die Exterritorialität genießenden Drittschuldner voraus, dass auch für die Drittschuldnerklage eine örtliche Zuständigkeit und damit die inländische Gerichtsbarkeit besteht (Heller-Berger-Stix, Kommentar zur EO/4, III/S 2145).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1981:1981130031.X05