Verwaltungsgerichtshof
28.10.1981
81/13/0031
Die Zulässigkeit einer Forderungspfändung setzt bei einem die Exterritorialität genießenden Drittschuldner voraus, dass auch für die Drittschuldnerklage eine örtliche Zuständigkeit und damit die inländische Gerichtsbarkeit besteht (Heller-Berger-Stix, Kommentar zur EO/4, III/S 2145).
ECLI:AT:VWGH:1981:1981130031.X05